Aktuelle Informationen zur Notbetreuung

Zusammenfassungen der aktuellen Meldungen

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen  5 und 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit (7.45 Uhr - 13.10 Uhr) sichergestellt. Im Ganztagsbereich der Schule werden Lehrkräfte und weitere Betreuungskräfte zur Verfügung stehen.

Die Notbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die Übersicht über die Berufsgruppen finden Sie auf den Seiten des hessischen Kultusministeriums (externer Link - pdf). Ich bitte dringend um Beachtung. 

HKM, Schreiben an die Schulleitungen (13.03.2020)

Der Kreis der Funktionsträger ist deutlich ausgeweitet worden. Es findet sich nun ein Verweis auf die VO zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (externer Link - pdf). Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung darunter. Entsprechende Kinder sind also auch zur Betreuung aufzunehmen, sofern beide Elternteile entsprechenden Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt. Entsprechende Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen.

HKM, Schreiben an die Schulleitungen (17.03.2020)

Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab dem heutigen Tage untersagt. Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert. Die schriftlichen Abiturprüfungen sind davon ausdrücklich nicht betroffen.

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen und Kitas zu geben, ist in zwei Punkten erweitert worden:

  1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
  • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  1. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir diesem Schreiben anhängen (externer Link - pdf) und das wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden. 

In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein.

HKM, Schreiben an die Schulleitungen (21.03.2020)

Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf Wochenenden und Feiertage (pdf) und den Bereich der Osterferien (pdf) 
ausgedehnt werden. 

HKM, Schreiben an die Schulleitungen (28.3.2020)

Schülerinnen und Schüler von Alleinerziehenden oder bei denen die Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist, sind ab sofort in der Notbetreuung der Schulen aufzunehmen.

Staatliches Schulamt, Schreiben an Schulleitungen (16.04.2020)

Veröffentlicht in: Ankündigungsarchiv, Covid-19-Nachrichten