Maskenpflicht auch im Unterricht

Mitteilungen der Schulleitung bzgl. Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV) im Stadtgebiet vom 21.08.2020 

Ab Montag (24.08.2020) gilt auf dem gesamten Schulgelände der Ziehenschule eine Maskenpflicht, da die Zahl der Corona-Neuinfektionen erheblich angestiegen ist. Auch im Kurs- und Klassenverband sind die Schutzmasken zu tragen. Wenn im Präsenzunterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, gilt diese Verpflichtung nicht.

Diese Allgemeinverfügung tritt nach Ablauf von zwei Wochen (06.09.2020) außer Kraft.

Diese durch die Stadt Frankfurt angeordnete erweiterte Pflicht (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Präsenzunterricht)" besteht ausnahmsweise nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können". (Allgemeinverfügung, Ziffer 2, siehe https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/verfuegung-mundschutz-schule)

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aufgrund des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, sind durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Diese ist der Schulleitung zeitnah vorzulegen. Dabei wird empfohlen, in Absprache mit der Ärztin/dem Arzt kritisch zu prüfen, ob das Tragen eines Gesichtsvisieres alternativ möglich ist.

Die Umsetzung der Hygienemaßnahmen für den Fachunterricht Sport, Darstellendes  Spiel und Musik gemäß  Anlagen 1-4 zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen) gelten weiterhin. Sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden können, so gilt die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.

Detailfragen zum Thema Maskenpflicht (Sportunterricht etc.) müssen durch den Schulträger beantwortet werden. Eine entsprechende Anfrage ist erfolgt. Sobald ich Antworten auf gestellte Fragen erhalte, werden Sie informiert. 

Die Lehrkräfte werden angehalten, die Hinweise zum Umgang mit den Behelfs/Alltagsmasken gemäß Anlage 1 zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen mit den Klassen sorgfältig zu besprechen.

Die  entsprechenden rechtlichen Verfügungen und Anlagen stehen regelmäßig aktualisiert  zum Download auf der Homepage der Schule oder auf der Homepage des Kultusministeriums zur Verfügung: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona.

In den nächsten zwei Wochen werden in den Tagesablauf  während der Unterrichtszeit „Erholungspausen“  von den Masken für die Lehrkräfte und die Schüler*innen einzubauen sein, z.B. beim Lüften im Klassenraum am Fenster oder durch einen Pausenspaziergang unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Falls Personen kurzzeitig Atembeschwerden oder Beklemmungsgefühle durch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung haben, sollte diese Person einen Abstand von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen herstellen, um kurzzeitig die Mund-Nasen-Bedeckung zum Durchatmen abnehmen zu können.

Wir empfehlen allen Angehörigen der Ziehenschule die freiwillige Installation der Corona-Warn-App (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-faq-1758392). Falls Coronafälle auftreten sollten, ließen sich damit Kontakte besser rückverfolgen. Daneben kann die regelmäßige Anwendung von Handdesinfektionsmitteln die Sicherheit etwas erhöhen, z.B. da die Schüler*innen, wenn sie auf dem Pausenhof ihr Pausenbrot essen, sich dort nicht die Hände waschen können.

Passen Sie gut auf  sich auf!

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Rogler, Schulleiterin (22.08.2020)

Veröffentlicht in: Ankündigungsarchiv, Covid-19-Nachrichten