Neuregelungen an der Ziehenschule durch das neue Infektionsschutzgesetz

Liebe Eltern, 
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die Ziehenschule  bedeutet die Notbremsen-Neuregelung​:

  • ​Inzidenz von mehr als 165: Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden. 

➡ Ab Montag, 26.04.2021 Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 5-E-Phase.

➡ Eine Ausnahme gilt für die Q-Phase. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Q-Phase erst ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt. In der kommenden Woche wird die Q-Phase wie bisher in zwei Parallelräumen beschult. 

➡ Notbetreuung: Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021). Das bisherige Anmeldeprocedere gilt weiterhin: planung@ziehenschule.de

Freundliche Grüße, 
Christiane Rogler, Schulleiterin (24.4.2021)

Veröffentlicht in: Ankündigungsarchiv, Covid-19-Nachrichten