WLAN an der Ziehenschule

Neue EDV-Nutzungsvereinbarung und Regelungen für die Nutzung digitaler Mobilgeräte

Vereinbarungen für WLAN und städtische EDV

Endlich haben wir WLAN an der Ziehenschule. Die entsprechenden Accesspoints sind bereits vor den Sommerferien installiert worden. Nach den Sommerferien folgten Tests und Installationen. Jetzt erfolgt die Ausgabe der Zugangsberechtigungen an die Kolleginnen und Kollegen sowie an die Schülerinnen und Schüler. Da das WLAN an das von der Stadt Frankfurt verwaltete pädagogische Netz der Ziehenschule gekoppelt ist, wurde es nötig, die EDV-Nutzungsvereinbarung an die neue Situation anzupassen. Die EDV-Nutzungsvereinbarung muss durch eine Erklärung im Anhang der Vereinbarung durch die Erziehungsberechtigten und erwachsenen Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen werden.

Regelungen für eigene Geräte

Eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitung, des Kollegiums, des Schulelternbeirats und der Schülervertretung, hat neue Regelungen für die Nutzung digitaler Mobilgeräte an der Ziehenschule entworfen. Ziel der Regelungen ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit Mobilgeräten zu pflegen sowie deren Vorteile und Nachteile kennenzulernen. Mobilgeräte dürfen im Unterricht nach Absprache und in Freistunden mit Unterrichtsbezug oder Schulbezug gerne genutzt werden. Da Pausen jedoch der Erholung dienen sollen, bleiben Mobilgeräte während der Pausen grundsätzlich verstaut. Die Regeln wurden von der Schulkonferenz verabschiedet. 

Weitere Grundlagen und Ansprechpartner

Raphael Schefold, Vinh Nguyen (06.10.2022)

Veröffentlicht in: Digitale Schule