Recht und Vereinbarungen

Schulrecht

Im Schulalltag tauchen immer wieder Fragen zu Unterricht, Schulorganisation und anderen Themen auf, die sich mit Hilfe der rechtlichen Grundlagen beantworten lassen. Sie finden hier eine Sammlung der Rechtsgrundlagen im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums, sowie das hessische Schulgesetz (HSchG), die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) und die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) als Link zur Rechtsquelle beim Bürgerservice Hessenrecht:

Grundlagen des Schulrechts (Hessisches Kultusministerium)
Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)
Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

Schulvereinbarung

Die Schulvereinbarung betrifft alle Mitglieder der Schulgemeinde: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Angestellten der Schule. Sie soll dazu beitragen, dass die Schulgemeinde zu der Gemeinschaft zusammenwächst. Hierfür enthält sie Leitlinien, in denen wir unsere gemeinsamen Vorstellungen von schulischem Zusammenleben beschreiben und Anmerkungen zum Selbstverständnis der am schulischen Alltag beteiligten Gruppen.

Schulvereinbarung der Ziehenschule (pdf)
Einlageblatt zur Schulvereinbarung (pdf)

Nutzungsvereinbarungen für EDV, WLAN und Mobilgeräte

Die EDV-Nutzungsvereinbarung und die Regelungen zur Nutzung digitaler Mobilgeräte stellen einen Rahmen zur Nutzung der EDV-Einrichtungen der Ziehenschule und privater Mobilgeräte zur Verfügung. Die EDV-Nutzungsvereinbarung muss mit einer Erklärung zur Kenntnis genommen werden. Die Regelungen zur Nutzung digitaler Mobilgeräte wurden von der Schulkonferenz verabschiedet. 

EDV-Nutzungsvereinbarung der Ziehenschule (pdf)
Regelungen zur Nutzung digitaler Mobilgeräte (pdf)

Stand: Juli 2024